Die nachfolgende Auflistung stellt eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten zu verschiedensten Themen des Studiums an der Fakultät für Mathematik und Informatik dar. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.

Häufige Fragen vor dem Studium

  • Die Diplomstudiengänge Mathematik und Wirtschaftsmathematik, sowie die Lehramtsstudiengänge Informatik sind zulassungsfrei, es ist also direkt die Einschreibung über das Studienportal AlmaWeb möglich.
  • Die Bachelorstudiengänge Informatik und Digital Humanities unterliegen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung.
  • Für die Masterstudiengänge Informatik, Bioinformatik und Digital Humanities sowie für die Lehramtsstudiengänge Mathematik muss man sich bewerben. Dabei ist zu beachten, dass die Masterstudiengänge Informatik, Digital Humanities und Bioinformatik keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, während für die Lehramtsstudiengänge Mathematik der örtliche Numerus Clausus gilt.
  • Jedoch müssen für die Masterstudiengänge Informatik und Bioinformatik fachspezifische Zugangsvorrausetzungen, das heißt ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich der Informatik (oder Biologie), erfüllt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Studiengangsprofilseiten.

Beachten Sie bei den Lehramtsstudiengängen auch die Bewerbungsmodalitäten des 2. Kernfachs.

  • Für die reguläre Bewerbung auf einen Studienplatz im ersten Fachsemester existiert  z.T. eine örtliche Zulassungsbeschränkung.
  • An der Fakultät für Mathematik und Informatik sind die meisten Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt, auch für Lehramtsstudiengänge gibt es teilweise örtliche Zulassungsbeschränkungen. Informationen dazu können hier eingesehen werden.

In das 1. Fachsemester wird in der Regel nur im Wintersemester immatrikuliert. Ausnahme bilden der Master Informatik, Master Data Science sowie Master Digital Humanities. Hier ist eine Immatrikulation in das 1. Fachsemester sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich. Die Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester kann ebenfalls sowohl im Winter- als auch im Sommersemester erfolgen. Zum Wintersemester ist die Bewerbung nur auf Studienplätze in ungeraden und zum Sommersemester nur in geraden höheren Fachsemestern möglich. Für die Bewerbung ist vom Studienbüro ein Anrechnungsbescheid auszufüllen.

Es gibt unterschiedliche Regelungen bezüglich der Fächerkombination, je nachdem auf welche Schulform Sie studieren möchten.

Spezielle Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie auf den zentralen Webseiten der Universität.

Jedes Jahr im September findet an der Universität Leipzig das zweiwöchige Propädeutikum statt. Das Propädeutikum umfasst einen Kurs zur Einführung in die Informatik sowie einen Mathematikkurs zur Einführung in die Axiomatik der Mathematik und die Technik des Beweisens. Die Teilnahme daran wird sehr empfohlen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie ab dem 15.08. hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Güttler.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Umstellung von der Schule auf den Universitätsbetrieb den meisten Studienanfängerinnen und Studienanfängern nicht leicht fällt. Gemeinsam kann man es trotzdem schaffen. Daher sollte man sich von Anfang an ein kleines Team von Kommiliton:innen suchen, mit dem man sich austauschen kann. Auch hilft das Propädeutikum sich an den Studienalltag zu gewöhnen und erste Kontakte zu knüpfen.

Zum Erstellen eines Stundenplans helfen die empfohlenen Verlaufspläne der Fächer (Kurzzusammenfassungen) in den Studiengangsübersichten auf der zentralen Webseite der Universität Leipzig. Das Vorlesungsverzeichnis des aktuellen Semesters der Fakultät, listet alle angebotenen Module in dem Semester nach Studiengängen auf.

Beispielstundenplan Mathematik

Die UniCard ist für den Studienalltag unabdinglich. Sie dient der Identifikation, z.B. bei Prüfungen und als Fahrausweis für den MDV. Zusätzlich ist darauf das Mensaguthaben, sowie das Kopier- und Druckguthaben gespeichert. Außerdem dient sie auch als Bibliotheksausweis. Weitere Infos zur Nutzung der UniCard finden Sie hier.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein Student und eine Studentin stehen vor einer Tafel mit angezeichneten Fragezeichen, Foto: Christian Hüller
Studierende vor Tafel mit Fragezeichen, Foto: Christian Hüller

Häufige Fragen im Studium

  • Prüfung: Der Prüfer der entsprechenden Prüfung sollte unverzüglich informiert werden. Krankenscheine sind innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung im Studienbüro (A510) einzureichen.
  • Haus-/Seminararbeit: Sie sollten Ihren Dozent über die Verzögerung der Abgabe Ihrer Prüfungsleistung informieren und ihm ggf. eine Kopie der Krankmeldung zukommen lassen. Der neue Abgabetermin ist mit dem Dozenten zu klären. In der Regel verschiebt sich die Prüfungsleistung um die Anzahl der Tage der Krankmeldung. Der Krankenschein ist im Studienbüro abzugeben.

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie haben noch nicht alle Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert. Die Note und die Leistungspunkte erscheinen erst nach erfolgreichem Besuch aller zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen und dem Eintrag der Note.
  2. Die Note wurde zwar an das Studienbüro weitergetragen, aber noch nicht veröffentlicht. Haben Sie noch etwas Geduld beziehungsweise erkundigen Sie sich ggf. im Studienbüro.

AlmaWeb ist das Studienportal der Universität Leipzig. Über AlmaWeb bewerben Sie sich für Ihr Studium, melden sich zurück und sie finden hier ihre Noten und alle Studiendaten (z.B. Immatrikulationsbescheinigung). Weiterhin können Sie Ihre persönlichen Daten über das System ändern.

zum Almaweb

Eine Anwesenheitspflicht gibt es grundsätzlich nicht.

  • Bescheinigung gem. § 48 Nr. 2 BAföG: Wer nach dem BAföG gefördert wird, muss gem. § 48 BAföG nach dem 4. Semester eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen, dass er die bei geordneten Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (vgl. § 48 I Nr. 2 BAföG).
  • Die Zuständigkeit für die Erteilung der Bescheinigung an der Fakultät für Mathematik und Informatik obliegt dem Leiter des Studienbüros, Herr Neumann. Voraussetzungen für die Erteilung der positiven Bescheinigung sind mindestens 2/3 der bis zum 4. Semester zu erbringenden Leistungen des empfohlenen Studienverlaufs.
  • Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann nur auf einem besonderen Formblatt ausgestellt werden. Dieses ist im Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig zu erhalten.
  • Alle anderen Fragen zum BAföG sind im Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig direkt zu erfragen.
  • Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Erwerbstätigkeit, Elternzeit, Erkrankung), ist ein Teilzeitstudium möglich.
  • Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag der/des Studierenden (mit Begründung) über den Anteil des Teilzeitstudiums.
  • Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes können Verlängerungsanträge gestellt werden. Der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr sollte 30 (40) LP betragen. Die Regelstudienzeit würde sich dadurch verdoppeln.
  • Beim Wegfall des wichtigen Grundes endet das Teilzeitstudium mit dem Semester, in welchem der Grund weggefallen ist.
  • Ausbildungsförderung wird für Teilzeitstudierende nicht gewährt, weil das Amt für Ausbildungsförderung die Voraussetzungen des § 9 BAföG nicht als gegeben ansieht.
  • weitere Informationen und das Antragsformular für ein Teilzeitstudium finden Sie hier

Die optionale Klausureinsicht findet für alle Klausurteilnehmer:innen an einem festgelegten Termin statt. Diesen können Sie meist bei den Modulverantwortlichen erfragen. Dieser Termin ist die einzige Möglichkeit Ihre Klausur einzusehen.
In besonderen Ausnahmefällen können Sie beim Studienbüro eine Einsicht beantragen. Hierzu sollten Sie sich vorher per Mail anmelden.

Häufige Fragen zur Moduleinschreibung

Die Moduleinschreibung beginnt in der Regel circa 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen.

An der Fakultät für Mathematik und Informatik wird über das Portal TOOL eingeschrieben. Nach der Einschreibefrist werden die Daten dann nach AlmaWeb exportiert. Bei Fragen und Problemen zum Thema Einschreibung wenden Sie sich an Frau Güttler (Studienbüro, A508). Alle weiterführenden Informationen finden sie hier.

Bis 4 Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungen können Sie sich selbstständig über AlmaWeb von belegten Modulen und damit von den Prüfungsleistungen abmelden. Den genauen Zeitpunkt finden Sie auf der Website des Studienbüros. Danach ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Schriftform und der schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studienbüro.

Häufige Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen

Die Bewerbung zum höheren Fachsemester läuft über das Studentensekretariat.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Websites „Bewerbung für höhere Fachsemester“ des Studentensekretariats.
Parallel dazu muss eine Anrechnung der Studienleistungen im Studienbüro beantragt werden.
Es wird vom Prüfungsausschuss geprüft, welche Module für den jeweiligen Studiengang anrechenbar sind. Der Prüfungsausschuss tritt ein Mal im Monat zusammen. Bis Sie ein Ergebnis bekommen, kann es also 4 - 6 Wochen dauern.

Sie sind bei uns bezüglich Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen für die Studiengänge Mathematik, Informatik sowie Lehramt Mathematik und Informatik richtig. Für eine erste grundsätzliche Einschätzung der Anrechenbarkeit der Leistungen können Sie sich gerne telefonisch melden, zu den Sprechzeiten vorbeikommen oder einen Termin vereinbaren. Eine genaue Aussage lässt sich jedoch erst nach eingehender Prüfung der Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss treffen.

Sie reichen eine bestätigte Notenübersicht und Modulbeschreibungen derjenigen Module ein, die angerechnet werden sollen. Gerne können Sie die Unterlagen per E-Mail schicken. Das Antragsformular finden Sie hier

Um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie uns die Dokumente entsprechend vorzubereiten. Das heißt, es sollten zum Beispiel keine kompletten Modulhandbücher eingereicht werden usw.

Es wird vom Prüfungsausschuss geprüft, welche Module für den jeweiligen Studiengang anrechenbar sind. Der Prüfungsausschuss tritt ca. ein Mal im Monat zusammen. Bis Sie ein Ergebnis bekommen, kann es also 4 - 6 Wochen dauern.

Nebenfächer und Zweitfächer können nur dann geprüft werden, wenn Sie unserer Fakultät zugehörig sind.

Ein Wechsel in die neuen Staatsexamensstudiengänge ist möglich. Die Anrechnung von Studienleistungen muss jedoch beim Studienbüro beantragt werden.

Die Modalitäten sind die gleichen wie bei einem normalen Studiengangwechsel. Insofern Module abgeleistet wurden, die in den Studiengängen beider Schulformen inhaltlich ähnlich sind, kann eine Anrechnung erfolgen. Diese wird wie bei Studienortwechslern beantragt. Des Weiteren ist eine reguläre Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester des angestrebten schulformspezifischen Studienganges notwendig. Alle Informationen zum Bewerbungsvorgang erhalten Sie über das Studentensekretariat.

Häufige Fragen zu Wiederholungsprüfungen

  • Sind Sie in einem Diplomstudiengang immatrikuliert, müssen Sie die Wiederholung der nichtbestanden Fachprüfung spätestens bis Ende des darauffolgenden Prüfungszeitraumes wiederholen. Die Anmeldung zur Wiederholung der Fachprüfung ist bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Nichtbestehens im Studienbüro einzureichen. Ein Termin zur Wiederholung ist in der Regel mit dem jeweiligen Prüfer abzuklären.
  • Studierende der Bachelor-/Master-/Staatsexamens-Studiengänge haben für die 1. Wiederholungsprüfung ein Jahr Zeit die Prüfung nachzuholen. Es sollte zum Wiederholen jedoch der nächstmögliche Termin genutzt werden. Wird die 1. Wiederholung nicht innerhalb eines Jahres nachgeholt, gilt der Versuch als nicht bestanden. Eine zweite Wiederholung kann nur auf schriftlichen und formlosen Antrag (persönlich einzureichen) zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
  • Ihre 2. Wiederholung kann nur auf schriftlichen und formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die Abgabe des Antrages ist immer mit einer Studienberatung (bei Frau Güttler oder Herrn Neumann) verbunden. Bitte geben Sie Ihren Antrag während unserer Sprechzeiten persönlich ab.
    Wird kein Antrag vor dem nächstmöglichen Prüfungstermin gestellt, wird die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden gewertet. In diesem Fall gibt es keinen weiteren Prüfungsversuch.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Grünes Buch mit dem Titel Masterarbeit liegt geschlossen auf dem Tisch, Foto: Christian Hüller
Gebundene Masterarbeit, Foto: Christian Hüller

Häufige Fragen zu Abschlussarbeiten

Eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Abschlussarbeit suchen sich die Studierenden in der Regel selbst, indem sie die Professorinnen oder die Professoren persönlich ansprechen, ob diese noch Betreuungskapazitäten und Themen zu vergeben haben.
Manche Dozentinnen und Dozenten haben auf ihren Webseiten Hinweise, ob sie momentan Themen zu vergeben haben oder weisen in ihren Lehrveranstaltungen auf diese hin.

Es ist auch möglich seine Abschlussarbeit in einer Firma zu schreiben. In diesem Fall suchen sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer in der Firma. Zusätzlich benötigen sie auch eine Betreuerin oder einen Betreuer an der Fakultät.

Die Formulare zur Anmeldung der Arbeit finden sie hier.

  • Das Thema der Abschlussarbeit wird als gemeinsamer Vorschlag des Studierenden und seiner Betreuerin oder seines Betreuers mit einem entsprechenden Antrag beim Studienbüro beantragt.
  • Es ist nur der vollständig ausgefüllte Antrag notwendig.
    zum Antrag
  • Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 5. Semester zum Ende der Vorlesungszeit beantragt. Voraussetzung ist, dass der Studierende mind. 120 LP nachweisen kann.

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Studiengang. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten schriftlichen formlosen Antrag des Studierenden die Bearbeitungsfrist um die in der nachstehenden Tabelle angegebene Zeit verlängern. Die Verlängerung muss durch den Betreuer der Arbeit durch Unterschrift auf dem Antrag befürwortet werden. Eine selbstverschuldete Verzögerung bei der Bearbeitung wird nicht anerkannt.

Studiengang Bearbeitungszeit Verlängerung
Bacherlor of Science Informatik 23 Wochen Einmalig bis zu 6 Wochen
Bachelor of Science Digital Humanities 23 Wochen In der Regel bis zu 4 Wochen
Master of Science Informatik 6 Monate Einmalig um 3 Monate
Master of Science Bioinformatik 23 Wochen

In der Regel bis zu 6 Wochen

Master of Science Data Science 23 Wochen In der Regel bis zu 6 Wochen
Diplom 6 Monate Einmalig um 3 Monate
Staatsexamen Siehe Lehramtsprüfungsordnung der Sächsischen Bildungsagentur
  • Es müssen in der Regel zwei gedruckte, gebundene Ausgaben (keine Ringbindung) und eine elektronische Version (auf CD-Rom, auf USB-Stick im .pdf-Format oder als Mail vor Abgabe der gedruckten Fassungen) abgegeben werden. Abgabe im Studienbüro Raum A 512 oder über den Briefkasten vom Studienbüro in Raum A 514.
  • An die Form der Arbeit gibt es keine besonderen Richtlinien. Richten Sie sich bei der Anfertigung nach den Anforderungen Ihres Betreuers.
  • Wichtig auf dem Deckblatt sind der Name der Fakultät, die Art der Arbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) das Thema, sowie der Name des Studierenden und des Betreuers. Steht der Zweitkorrektor bereits fest, dann sollte sein Name ebenfalls auf dem Deckblatt vermerkt sein. Wichtig ist weiterhin die unterschriebene Erklärung zur Selbstständigkeit in der Arbeit.

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